
AGB
Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen dem Designer und
dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet
und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Die
Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht vor Auftragsvergabe widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als
vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.2. Die Herausgabe offener Dateien ist kein Vertragsbestandteil, das Eigentumsrecht an allen offenen Dateien verbleibt beim Designer.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 1.2
Satz 1 und 2 berechtigt den Grafikdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu
zahlenden Vergütung zu fordern.
1.3. Die Werke des Designers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet
werden. Soweit nichts anderes vereinbart, wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. In jedem Fall bleibt der Designer, auch bei
Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, berechtigt, seine Entwürfe und Reproduktionen im Rahmen der Eigenwerbung in allen
Medien zu verwenden. Ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung steht dem Designer zu.
1.4. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Designers. Die Nutzungsrechte werden dem
Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
1.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen, sofern nicht ausdrücklich
vereinbart, begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht anderes vereinbart, nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt).
Die Vergütung ist, unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne Abzug zu zahlen.
2.2. Wird die vereinbarte Leistung in Teilen abgenommen ist eine entsprechende Teilvergütung bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt
sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend der erbrachten
Leistung verlangen.
2.3. Werden Werke (Entwürfe oder Reinzeichnungen) erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der
Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben, sofern nicht ausdrücklich
vereinbart, keinen Einfluss auf die Vergütung.
2.5. Die erbrachte Arbeitsleistung des Designers ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten
zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der
Gestaltung zu erwerben.
2.6. Kostenvoranschläge des Designers sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Designer nur anzuzeigen, wenn eine
Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.
3. Fremdleistungen und Nebenkosten
3.1. Der Designer ist, nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen
und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Dem Designer ist hierfür eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist
der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem
Vertragsabschluss ergeben. Das gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.3. Alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung entstehende Nebenkosten (z.B. Andrucke, Modelle,
Zwischenproduktionen, Layoutsatz) werden vom Auftraggeber erstattet.
3.4. Für Reisen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, werden dem Auftraggeber Reisekosten und Spesen
in Rechnung gestellt. Die Reisen werden zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen.
4. Haftung
4.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus
positiven Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen resultieren.
4.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
4.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
4.4. Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe
und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat
der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
4.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen.
Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4.6. Der Designer haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf Veranlassung des Auftraggebers beauftragt werden.
4.7. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe
in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Designer, ist der Designer von der Haftung freigestellt.
5. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
5.1. Im Rahmen des Auftrages besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
5.2. Die Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen, die Erstellung und Vorlage weiterer Entwürfe, sowie andere
Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen, Daten und Dateien berechtigt ist
und diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder die Vorlagen nicht
frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
6.2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen nicht.
6.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.